Einzelberatung

Unsere Angebote werden stundenweise bzw. bei längeren Einsatzzeiten  über eine Pauschale abgerechnet.

Je nach Anspruchsvoraussetzung können unsere Angebote auch über folgende Leistungen abgerechnet werden.


●  Verhinderungspflege
   (§ 39 Pflegeversicherungsgesetz)

●  Pflegeleistungsergänzungs-Gesetz
   (§ 45 a & b SGB XI)

●  Selbstzahler


Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir gemeinsam die individuelle Situation klären können.

 
 
 
 
 
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