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Unsere Angebote werden stundenweise bzw. bei längeren Einsatzzeiten über eine Pauschale abgerechnet.
Je nach Anspruchsvoraussetzung können unsere Angebote auch über folgende Leistungen abgerechnet werden.
● Verhinderungspflege
(§ 39 Pflegeversicherungsgesetz)
● Pflegeleistungsergänzungs-Gesetz
(§ 45 a & b SGB XI)
● Selbstzahler
Sie können gerne mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir gemeinsam die individuelle Situation klären können.
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